29. November 2006

Lex Vestibuli

Viel zu lange gibt es nun schon die Unart, mit der der zahlende Gast, quasi „Kunde ist König“ und so, Forderungen stellt und damit die Lakaien der Pension nur unnötig beansprucht. Daher sollte seiner Meinung nach eine neue Hausordnung her. Im geist formuliert er schon die "Gesetze":

- Der Gast ist dem Gastgeber untertan. diese Demutshaltung hat sich derart auszudrücken, dass der Obdachsuchende ankommt, zügig die Qnmeldeformalitäten erledigt, zahlt und sogleich aus dem Gesichtsfeld der angestellten verwschwindet und danach tunlichst jedwedige Störung unterlässt.

- Kinder sind mehr als unerwünscht. Bringen sie dafür ihre Haustiere mit, die wir gerne mit Ihnen empfangen. denn die Reinigung unserer Teppiche, Vorhänge und des übrigen vollgesabberten Immobiliars geschieht leichter, als nur einmal Babyplärren ertragen zu müssen.

- Genauso wie es nicht gerne gesehen wird, daß unsere Mitarbeiter Spaß an ihrer Arbeit haben, geschweige denn während dieser Privates bereden, so bitten wir sie, auf der Straße Lachen oder andere Fröhlichkeitsbekundungen zu unterlassen und auf gar keinen Fall Personen, die sie vielleicht als Gäste unseres Hauses wiedererkennen sollten, zu grüßen.

- Falls sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so bedenken sie: wir als Dienstleistungsbetrieb haben es uns zur Maxime erhoben, Wünsche oder Beschwerden persönlich aufzufassen, da Diese meistens frei erfunden und nicht haltbar sind.

- Verstöße gegen diese Regeln werden mit der Pflicht zur Vorabüberweisung des Rechnungsbetrages geahndet. In diesem Fall ist ein persönliches Erscheinen nicht mehr erforderlich.

... sinniert er und denkt mit einem breiten Lächeln im Gesicht: „das könnte klappen“

So geht die Sonne unter und bald würde wieder ein neuer Morgen dämmern........

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